Ablauf
Ablauf
Erstkontakt
Zum Klären von Fragen hinsichtlich Therapie und zur Terminvergabe können Sie mich telefonisch unter 0677 619 836 94 oder per Mail unter office@logopaedie-zeilinger.at erreichen.
Bringen Sie bereits zum ersten Termin Ihre Verordnung mit der Diagnose und dem Vermerk 10×60 Min. Logopädie mit.
Diese erhalten sie von Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen (Neurologie, Pädiatrie, Zahn-Mund-Kieferheilkunde, Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde).
Verordnung
Verordnung
Bringen Sie bereits zum ersten Termin Ihre Verordnung mit der Diagnose und dem Vermerk 10×60 Min. Logopädie mit.
Diese erhalten sie von Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen (Neurologie, Pädiatrie, Zahn-Mund-Kieferheilkunde, Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde).
Bewilligung
Lassen Sie die ärztliche Verordnung spätestens bis vor dem zweiten Behandlungstermin chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen.
*Bewilligung derzeit bei der ÖGK bis Juli 2027 ausgesetzt*
Wichtig bei der Krankenkasse der SVS: Holen Sie sich die chefärztliche Bewilligung nach der ersten Einheit mittels therapeutischen Behandlungsplan ein. Eine Kostenübernahme erfolgt ab dem Bewilligungs-/Verordnungsdatum. Der Behandlungsplan wird in der ersten Einheit erstellt.
Abklärung
Bevor mit der Therapie begonnen werden kann, wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Ziel ist es, zugrundeliegende Ursachen für die Schwierigkeiten im Alltag herauszufinden, wodurch eine anschließende Therapie optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden kann.
In der Kindertherapie kann es sinnvoll sein, in einem darauffolgenden Elterngespräch die Ergebnisse, Fördermöglichkeiten, Wünsche und Therapieziele zu besprechen.
Bevor mit der Therapie begonnen werden kann, wird eine ausführliche Befunderhebung durchgeführt. Ziel ist es, zugrundeliegende Ursachen für die Schwierigkeiten im Alltag herauszufinden, wodurch eine anschließende Therapie optimal auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden kann.
In der Kindertherapie kann es sinnvoll sein, in einem darauffolgenden Elterngespräch die Ergebnisse, Fördermöglichkeiten, Wünsche und Therapieziele zu besprechen.
Abklärung
Therapie & Kosten
Eine Therapieeinheit umfasst 45 Minuten direkte Therapiezeit und 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit. Die Therapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt.
Die Kosten pro Einheit liegen bei 100 Euro. Bei Bedarf erstelle ich gerne einen Diagnostikbericht. Die Kosten dafür betragen 50 Euro.
Die Bezahlung erfolgt nach jeder Therapieeinheit vor Ort mittels Bar- oder Kartenzahlung (Debit- oder Kreditkarte).
Refundierung
Nach Abschluss der Therapie wird eine Sammelrechnung ausgestellt (auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt). Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Nach der Einreichung wird Ihnen ein Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet – in der Regel beträgt er ca. 40-70% der Therapiekosten.
Nach Abschluss der Therapie wird eine Sammelrechnung ausgestellt (auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt). Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen. Nach der Einreichung wird Ihnen ein Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet – in der Regel beträgt er ca. 40-70% dieser Therapiekosten.
Refundierung
Absagen
Bereits vereinbarte Termine können 24 Stunden vor dem Termin telefonisch oder schriftlich abgesagt werden, ohne anfallende Kosten.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss der Therapieausfall in Rechnung gestellt werden, da die abgesagte Stunde so schnell nicht nachbesetzt werden kann.
Sollten Sie oder Ihr Kind den Termin krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können (auch kurzfristig nicht), fallen für Sie keine Kosten an, sofern Sie eine ärztliche Bestätigung innerhalb von einer Woche vorweisen.
Bitte beachten Sie auch, pünktlich zur Therapie zu erscheinen, da die fehlende Zeit nicht nachgeholt werden kann.
